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Winterdienst statt Winter Wonderland – die wichtigsten Fakten & Tipps

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Über uns

Mirel Karic

Geschäftsführer & Inhaber
Lesezeit: 4 Minuten

Alle Jahre wieder…kommt der Winter und mit ihm grosse Mengen Schnee und Eis. Den Anblick eines romantischen Winter Wonderlands mag zwar jeder geniessen, allerdings birgt dieses auch einige Gefahren. Um möglichen Unfällen durch Schnee, Eis und Matsch vorzubeugen, ist der Winterdienst also Pflicht. Was es beim Winterdienst zu beachten gilt und wie Sie von einem professionellen Winterdienst profitieren, erläutern wir im Folgenden.

Winterdienst: Gesetzliche Vorschriften & Regelungen

Der regelmässige Winterdienst zählt in der dunklen Jahreszeit zu den absoluten Must-Dos. In Deutschland und der Schweiz sind Eigentümer dazu verpflichtet, ihrer Winterdienstpflicht nachzukommen. Diese Streu- und Räumpflicht trifft auch solche Mieter einer Sache, denen der Winterdienst vertraglich übertragen wurde. Auf diese Übertragung wird der Mieter in der Regel im Mietvertrag und der Hausordnung ausdrücklich hingewiesen. Wird der Winterdienst nicht an einen externen Dienstleister übertragen, wird ein Winterdienstplan erstellt, in dem alle Mieter berücksichtigt werden. Ein solcher Schneeräumplan regelt im Detail, welcher Mieter zu welchem Zeitpunkt für den Winterdienst zuständig ist. In jedem Falle sind sowohl Grundstückseigentümer als auch Mieter verpflichtet, der Räum- und Streupflicht nachzukommen, da ihnen die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Vor allem Fusswege, Ein- und Zufahrten sowie angrenzende Bürgersteige müssen dann regelmässig geräumt werden, um Personen- und Sachschäden durch Schnee und Eis zu verhindern. Sollte sich doch einmal jemand verletzen, haften Hausbesitzer oder vertraglich verpflichtete Mieter. Es empfiehlt sich daher, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen und – wenn möglich – den Winterdienst an einen professionellen Dienstleister zu übertragen.

Was die Streu- und Räumpflicht umfasst, haben wir im Folgenden für Sie zusammengetragen:

  • Für Haus- und Grundeigentümer gilt: Ein- und Ausfahrten, Fusswege, angrenzende Gehwege, Besucherparkplätze, Abfallentsorgungsbereiche und auch der Weg zum Briefkasten müssen geräumt werden. Generell muss die gefahrlose Nutzung der Liegenschaft gewährleistet werden.
  • Mieter sind nur dann zur Schneeräumung und Entfernung von Eisflächen verpflichtet, wenn sie im Mietvertrag und der Hausordnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurden.
  • Montag bis Samstag müssen sämtliche eben aufgelistete Bereiche von 7 bis etwa 21 Uhr geräumt sein. An Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 20 Uhr. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, da einzelne Vorgaben variieren können. Die zeitliche Begrenzung auf 7 bis 21 Uhr bedeutet allerdings nicht, dass Sie erst um 7 Uhr mit der Schneeräumung beginnen können – sämtliche Bereiche sollten dann schon begehbar sein.
  • Schneeräumung? Mindestens einmal pro Tag: Sollte es weiterhin schneien oder weitere Flächen im Laufe des Tages vereisen, müssen auch diese Gefahrenquellen beseitigt werden. Demnach kann es durchaus vorkommen, dass Sie mehrmals pro Tag Schnee schippen oder Eisflächen entfernen müssen.

Professioneller Winterdienst für Privathaushalte und Unternehmen: Das sind Ihre Vorteile

Leise rieselt der Schnee – und laut atmen alle Mieter und Hauseigentümer auf, wenn sie sich des Winterdienstes entledigen können. Indem Sie einen professionellen Winterservice buchen, sparen Sie Zeit und Energie. Ausserdem können Bewohner und Besucher der Liegenschaft das Grundstück gefahrlos betreten, Sach- und Personenschäden können verhindert werden. Welche weiteren Vorteile ein professioneller Winterdienst bietet? Wir stellen Sie Ihnen im Folgenden vor:

  • Professionelle Glatteis- und Schneebeseitigung: Dank langjähriger Erfahrung führen externe Dienstleister wie die MK Reinigung GmbH den Winterdienst professionell durch. Wir sind bestens über aktuelle Satzungen und Vorschriften informiert. Diese regeln beispielsweise, welches Streugut zugelassen ist und in welchem Zeitraum die Liegenschaft geräumt und begehbar sein muss.
  • Innovative Räumfahrzeuge: Dank innovativster Winterdienstfahrzeuge räumen wir Fuss- und Gehwege, Parkplätze, Betriebsgelände und Strassen gründlich und zeitnah. Selbst bei widrigsten Bedingungen sind unsere Fahrzeuge und Gerätschaften einsatzbereit, wodurch wir bei jedem Wetter optimale Ergebnisse garantieren können.
  • Flexible Verfügbarkeit: Sie benötigen kurzfristig mehr Unterstützung oder möchten unseren professionellen Winterdienst buchen? Kein Problem. Unser grosses Team und unsere reibungslose Organisation ermöglichen es uns, schnellstmöglich auf kurzfristige Bedarfe zu reagieren und Sie dann zu unterstützen, wenn Sie uns brauchen.
  • Faire Preise: Die Preise für unseren Winterdienst bemessen sich nach der Grösse der Liegenschaft und dem gebuchten Turnus. Gerne beraten wir Sie hierzu unverbindlich und kostenlos, und erstellen ein attraktives, individuelles Angebot für Sie.
  • Höchstes Qualitätsniveau: Unser Winterdienst umfasst nicht nur die Befreiung der gesamten Liegenschaft von Glatteis, Schnee und Matsch. Haben wir die ersten Schnee- und Eismassen erst einmal entfernt, bekämpfen wir mit Streugut hartnäckige Eisflächen. Hierbei berücksichtigen wir die aktuellen Regelungen Ihrer Gemeinde, indem wir nur zugelassenes Streugut verwenden. Denn: In einigen Gemeinden ist Streusalz nicht mehr zulässig, da dieses die Versalzung des Grundwassers begünstigt, Tieren und Pflanzen in der Umgebung schadet. Darüber müssen Sie sich nicht weiter den Kopf zerbrechen – dank unseres Know-hows sind Sie mit der MK Reinigung GmbH auf der sicheren Seite.

MK Reinigung GmbH: Unser professioneller und zuverlässiger Winterdienst

Vertrauen Sie auf unsere Winterdienst Kompetenz und buchen Sie jetzt unseren Service. Unsere Winter-Profis sagen überfrierender Nässe, Schnee, Glatteis und Matsch den Kampf an – solitär oder in regelmässigen Turni. Hierfür können Sie unser Full-Service-Paket buchen und sich entspannt zurücklehnen: Wir kümmern uns um die gründliche Beseitigung sämtlicher winterlicher Unfallgefahren. Psst: Unseren Winterdienst können Sie sowohl für Privathaushalte als auch für Firmengelände buchen.

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